Hilfen

Der Gesetzgeber sieht für die Fälle, in denen der Rechtssuchende, d. h. der Mandant die Kosten der Rechtsverfolgung nicht selbst aufbringen kann, Hilfen vor, dies ist im außergerichtlichen Bereich die Beratungshilfe und im gerichtlichen Bereich die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe.

Bei Zweifeln, ob Sie die Kosten tragen können oder die Mittel möglicherweise nicht ausreichen, die Kosten zu übernehmen, zögern Sie bitte nicht, uns auch diesbezüglich anzusprechen und zu fragen.