Rechtsanwalt Rüdiger Kade

Fachanwalt für Steuerrecht, Strafrecht und Familienrecht.

Ein Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit von Rechtsanwalt Rüdiger Kade ist die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.

Die Tätigkeit erstreckt sich dabei zunächst auf die Verteidigung vor Verwaltungsbehörden, Finanzamt, Polizei und Staatsanwaltschaft, Zoll. sowie auf die Verteidigung vor den Amts- und Landgerichten im Bundesgebiet, sowie auf die Verteidigung in der Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Verteidigt wird grundsätzlich gegen alle erhobenen Vorwürfe, allein, oder auch zusammen mit Kollegen.

Als Beschuldigter einer Straftat können Sie selbst dazu beitragen, dass die Verteidigung das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt, indem Sie uns so früh wie möglich kontaktieren und vor allem vorher keine Angaben bei der Polizei oder anderen Behörden machen. Wir werden alsbald für Sie Akteneinsicht erhalten, zu der wir eine Stellungnahme für Sie abgeben oder Ihnen raten zu schweigen, was Ihr gutes Recht ist!

Dies hilft natürlich auch als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenvorwurfs, insbesondere im Verkehrsrecht.

Des Weiteren vertreten wir Ihre Rechte als Opfer von Straftaten. Insbesondere als Nebenklägeranwalt nehmen wir Ihre umfassenden Rechte als Opfer einer Straftat wahr und sorgen für die angemessene Berücksichtigung Ihrer Interessen, sowie auch für die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen, sei es im Zivilverfahren oder als Adhäsionsverfahren im Strafverfahren gegen den Beschuldigten.

Rechtsanwalt Rüdiger Kade ist auch Fachanwalt für Steuerrecht.

Deshalb liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Steuerrechts. Dies umfasst alle Steuerarten und insbesondere das Steuerstrafrecht und die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und in den Verfahren vor den Finanzgerichten. 

Steuerstrafrecht bedeutet nicht nur ein aufsehenerregender Gerichtsprozess wie z. B. bei Uli Hoeneß, sondern jeder der Steuern zahlt oder zahlen müsste oder jemand, der auch nur Kindergeld erhält, kann in den Fokus der Steuerfahndungsbehörden gelangen.

Das Steuerstrafrecht, als sogenannter Teil des Nebenstrafrechtes, bezeichnet die Tatbestände, die nicht im Strafgesetzbuch normiert sind, sondern z. B. in der Abgabenordnung oder im Umsatzsteuergesetz.

Dabei verweist die Abgabenordnung auf die ansonsten grundsätzlich auch geltenden allgemeinen Regeln des Strafgesetzbuches.

Damit ist das Steuerstrafrecht eine Mischung zwischen steuerrechtlichen Vorschriften und strafrechtlichen Vorschriften.

Dabei gibt es im Steuerrecht auch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie im allgemeinen Straf- und Verwaltungsrecht auch, wenn die Taten einen geringeren Unwertgehalt aufweisen.

So kann jede nicht richtige Angabe in einer Steuererklärung oder nicht angegebene Einnahmen oder falsch angegebene steuermindernde Abzugstatbestände, die nicht zutreffen, und die zu einer falschen Bemessungsgrundlage für die Steuersumme relevant sind, zu einem Steuerstrafverfahren, zu einem Steuerordnungswidrigkeitsverfahren und zu einer Strafe oder Geldbuße führen.

Aus diesem Grunde sind Kenntnisse des Strafrechtes ebenso zwingend notwendig, wie Kenntnisse des Steuerrechtes.

Hier bieten wir Ihnen kompetente Beratung.

Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Übrigens: Herr Rechtsanwalt Rüdiger Kade ist der einzige Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht in Aschaffenburg (Stand Januar 2021).

 

Daneben gibt es weitere Tätigkeitsbereiche:

Im Zusammenhang mit den Verkehrsstrafrecht und natürlich auch des

Verkehrszivilrecht und die sich hieraus ergebenen Ansprüche komplett durchgesetzt (Verkehrsunfall, Schadenersatz, Schmerzensgeld Führerschein, Ordnungswidrigkeit) à Download

Erbrecht (insbesondere Vorsorge treffen, Betreuungsvorsorge, Patientenvorsorge)

Was ist zu beachten? Welche Fristen sind zu beachten? Was muss gegenüber dem Nachlassgericht veranlasst werden?

Hier ist die Konstruktion aus dem Familienrecht nach dem Steuerrecht ein „Plus“ für Sie als Mandanten.

Rechtsanwalt Rüdiger Kade ist als Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls im Bereich Familienrecht tätig. Dies umfasst. Hier ist gerade die Kombination der verschiedenen Rechtsgebiete Familienrecht/Steuerrecht oder Familienrecht/Strafrecht für eine umfassende Beratung von großem Vorteil, die Beratung und Vertretung ebenso wie durch Rechtsanwältin Damla Kade, da diese Tätigkeit auch ein Kanzleischwerpunkt darstellt.

Rüdiger Kade