Vergütung

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte kostet natürlich Geld. Häufig besteht Unkenntnis darüber, wie hoch die Gebühren eines Anwaltes sind und wie die Anwältin oder der Anwalt auf einen Betrag kommt.

Obwohl die Kostenfrage sicherlich für die meisten ein wichtiges Thema ist, haben Mandanten oft Hemmungen, mit dem Rechtsanwalt darüber zu reden. Leider wird teilweise sogar aus Angst vor unüberschaubaren Kosten auf dringend notwendigen Rechtsrat, etwa vor einer Vernehmung bei der Polizei, verzichtet.

Grundlage für die Vergütung des Rechtsanwaltes sind grundsätzlich die Gebühren, die nach dem (RVG) erhoben werden können. Hierzu können Sie sich ohne weiteres auch informieren. Informationen erhalten Sie auch von der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg. (www.rakba.de)

Grundsätzlich kann der Anwalt wie folgt abrechnen:

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hier sieht das Gesetz, z. B. für Strafsachen, sogenannte Rahmengebühren vor, innerhalb welcher der Rechtsanwalt die Gebühr nach Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang der Sache berechnet. Das RVG sieht bei Ordnungswidrigkeiten einen geringeren Rahmen für die Gebühren, als bei Strafsachen vor.

Verfahren mit geringerer Straferwartung vor dem Amtsgericht sind „billiger“ als Verfahren vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Für unsere außergerichtliche Tätigkeit verwenden wir vor die Vorgaben des RVG entsprechender Anwendung.

D.h. wir rechnen in der Regel nach wie vor nach Gegenstandswerten ab, wie es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch für ein gerichtliches Verfahren vorsieht.

Für bestimmte Verfahren bietet es sich an, eine Vereinbarung zu treffen, die entweder auf Stundenbasis abgeschlossen wird, d. h. für eine Stunde wird ein bestimmter Stundensatz vereinbart und die Stunde wird abgerechnet, z. B. im 15- Minuten Takt oder es wird eine Pauschalsumme vereinbart, die die gesamte Tätigkeit in einem Verfahren in einer Instanz abgelten soll, wobei hier die Interessen der Anwältin und des Anwaltes zu berücksichtigen sind, genauso wie die Interessen des Mandanten.

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes ist dies aber nicht möglich, weshalb wir Sie immer auf die Kosten ansprechen, Sie können und sollten uns hierzu auch gleich zu Beginn befragen.

Für die Frage, wie viel eine Beratung, eine Tätigkeit oder eine Vertretung kostet, wird natürlich nichts berechnet.