Die Coronapandemie hat auch erhebliche rechtliche Auswirkungen.

Die Bundesregierung und auch die Landesregierungen haben verschiedene Corona-Soforthilfeprogramme aufgelegt.

Dabei ist die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige ein großes Thema, aber auch für kleinere und mittlere Unternehmen, die mit Kurzarbeitergeld, Kfw-Darlehen oder Entschädigungen für Quarantäne oder Umsatzausfällen unterstützt werden. Daneben noch die steuerlichen Maßnahmen wie Anpassung von Vorauszahlungen, Stundungen oder Vollstreckungsaufschub.

All diese Maßnahmen sind aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren, die zwar zunächst kaum nachgeprüft wurden, aber im Nachhinein sehr wohl noch geprüft werden.

Dabei ist zu beachten, dass bei möglichen unrichtigen oder falschen Angaben, vorsätzlich oder leichtfertig, Straftatbestände in der Regel erst in 5 Jahren verjähren und die Strafverfolgungsbehörden also noch lange nachprüfen können.

Die Steuerbehörden, können ggf. noch für einen deutlich längeren Zeitraum rückwirkend Steuern veranlagen.

Aus diesem Grunde war es zwingend notwendig, das Vorliegen der Voraussetzungen bei jedem einzelnen genau zu prüfen und zwar vor Antragstellung. Dies wurde häufig vernachlässigt und nicht ausreichend beachtet, was jetzt zu (Steuer-) Strafverfahren führt.

Da die Voraussetzungen sich aber sehr schnell änderten von Programm zu Programm, ist es wichtig, Beweisvorsorge zu treffen, damit das Vorliegen der Voraussetzungen auch noch nach Jahren dargelegt werden kann, was ggf. auch dargelegt werden muss!

Dazu gehören eine Vielzahl von Aufzeichnungen aus dem Geschäftsbetrieb über Arbeitsausfälle aufgrund der Pandemie, krankheitsbedingte Ausfälle, Störung der Betriebsabläufe durch Homeoffice, Auftragsrückgänge oder schleppende Zahlungseingänge oder Mitteilungen über die Zahlungsverweigerung bei Schuldnern, die Folge der Corona-Krise sind oder waren.

Hierzu beraten wir Sie gerne.

Hierfür sind die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Erkenntnisse für die Beurteilung der Voraussetzungen der rechtmäßigen Erlangung der entsprechenden Hilfen zwingend notwendig. Für die Beurteilung sind die Fachanwaltschaften für Steuerrecht und Strafrecht die ideale Kombination.