Was bedeutet die Bezeichnung Fachanwältin/Fachanwalt?

Fachanwaltstitel können nur begrenzt erworben werden können.

Der Titel Fachanwalt besagt, dass ein Rechtsanwalt auf einem (oder z.Zt. maximal auf drei) Rechtsgebieten über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügt. Der jeweilige Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen.

Bitte sprechen Sie uns an, wir teilen Ihnen mit, ob wir auf dem Rechtsgebiet, in dem Sie Beratung wünschen, tätig sind, uns hier fortbilden und qualifizierte Rechtsberatung anbieten können.

So ist z. B. für Erbrecht ein eigener Fachanwaltstitel vorgesehen, Erbrecht ist aber gleichzeitig Bestandteil der Fachanwaltsausbildung Familienrecht bzw. auch der Fachanwaltsausbildung Steuerrecht, die Herr Rechtsanwalt Rüdiger Kade absolviert hat. Auch das Verkehrsrecht ist Bestandteil der Fachanwaltsausbildung für Strafrecht.