Rechtschutzversicherungen
Rechtschutzversicherungen (RSV) treten nicht immer ein.
Der Mandant freut sich natürlich, dass er (außer einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung) nichts für die Arbeit der Anwältin oder des Anwalts bezahlen muss.
Sie sollten vorab bei Ihrer Versicherung klären, ob Ihr Fall versichert ist. Wir benötigen den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer.