1. Der Trennungszeitpunkt stellt selbst kein (zwischen-)feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i. S. d. dar, sondern bildet lediglich die tatsächliche Voraussetzung des Rechtsverhältnisses des Getrenntlebens. 256 ZPO
2. Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann verlangt werden, wenn die Zugewinnausgleichsforderung gefährdet ist, weil der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen durch unentgeltliche Zuwendung eines Hausgrundstücks an die gemeinsame Tochter zu vermindern beabsichtigt.
OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 22.11.2021, 4 UF 84/20