Zeithonorar in Kindschaftssachen – warum das sinnvoll ist
Verfahren betreffend das Umgangs- oder Sorgerecht können sich oft über einen langen Zeitraum hinziehen. Währenddessen entwickeln sich die beteiligten Personen weiter und/oder die Umstände verändern sich. Der Anwalt ist immer nah dran an der Familie, wird häufig vor oder nach Besuchswochenenden informiert oder involviert. Der Mandant hat viele alltägliche Unsicherheiten und fragt daher gerne mal nach.
Schriftsätze müssen oft sehr detailliert über Vorgänge oder Hintergründe berichten, der Text muss eng mit dem Mandanten abgestimmt werden. Der Mandant braucht, um die „wohlverstandenen Interessen“ seiner Kinder durch die professionelle Brille eines Anwalts sehen zu können, meist viele Gespräche mit diesem. Nur dann kann das Verfahren den Verlauf nehmen, der zu einem guten Ergebnis führt.
Diese anwaltliche Zuwendung braucht Zeit. Für den Anwalt ist Zeit Geld.
Die üblichen gesetzlichen Gebühren für Umgangsverfahren betragen ca. 600€ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. Das liegt daran, dass das Gesetz der Streitfrage um den Umgang mit Kindern oder gar das Sorgerecht keinen höheren Wert als 4.000 € beimisst. Fragt man die Eltern, was Ihnen diese Frage wert ist, ist die Antwort aber „unermesslich viel“. Wie soll man danach eine Gebühr berechnen?
Unsere Lösung: In Sorge- und Umgangsverfahren arbeiten wir deshalb auf Zeithonorarbasis. So können Sie sicher sein, dass wir keinen Aufwand scheuen, Ihre Interessen in das Verfahren einzubringen. Und Sie selbst haben Einfluss auf die Gesamtkosten: Wenn Sie wenig Unterstützung benötigen, bleibt die Rechnung niedrig.