Beispiele für Stalking sind u. a.:
- Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten
- Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz
- Veranlassen von Dritten, Kontakt zum Opfer aufzunehmen (zum Beispiel durch Erstellung von Fake-Profilen auf Single-Portalen)
- Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer
- Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen
Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0216_Stalking.html
Gesetzlicher Anpassungsbedarf bezüglich des § 238 StGB besteht aufgrund des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Zunahme des Cyberstalkings. Über sogenannte Stalking-Apps beziehungsweise Stalkingware können Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen.
Auf der Homepage des BMJV finden Sie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings.