Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von „Stalking“ veröffentlicht

Beispiele für Stalking sind  u. a.:

  • Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten
  • Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz
  • Veranlassen von Dritten, Kontakt zum Opfer aufzunehmen (zum Beispiel durch Erstellung von Fake-Profilen auf Single-Portalen)
  • Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer
  • Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen

Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0216_Stalking.html

Gesetzlicher Anpassungsbedarf bezüglich des § 238 StGB besteht aufgrund des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Zunahme des Cyberstalkings. Über sogenannte Stalking-Apps beziehungsweise Stalkingware können Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen.

Auf der Homepage des BMJV finden Sie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings.