Als entscheidendes Indiz für das Vorliegen eines manipulierten Unfalls kann es das Gericht werten, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bewiesen ist, dass sich der Kläger und der eine Beklagte (angeblicher Unfallgegner) entgegen ihren gegenteiligen Behauptungen bereits vor dem Unfall kannten, ja sogar befreundet waren, dies jedoch im Rechtsstreit bestreiten.
OLG Brandenburg, Beschluss v. 23.2.2021, 12 U 160/20