Die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist – jedenfalls in Eilfällen – in denjenigen Fällen angezeigt, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und ein Wegzug des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils nicht von vorneherein ausgeschlossen ist.
OLG Stuttgart, Beschluss v. 8.10.2020, 15 UF 176/20