Trennungszeitpunkt und vorzeitiger Zugewinnausgleich

1. Der Trennungszeitpunkt stellt selbst kein (zwischen-)feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i. S. d. § 256 ZPO dar , sondern bildet lediglich die tatsächliche Voraussetzung des Rechtsverhältnisses des Getrenntlebens.

2. Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann verlangt werden, wenn die Zugewinnausgleichsforderung gefährdet ist, weil der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen durch unentgeltliche Zuwendung eines Hausgrundstücks an die gemeinsame Tochter zu vermindern beabsichtigt.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 22.1.2021, 4 UF 84/20

Trennungszeitpunkt und vorzeitiger Zugewinnausgleich

1. Der Trennungszeitpunkt stellt selbst kein (zwischen-)feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i. S. d.  § 256 ZPO dar, sondern bildet lediglich die tatsächliche Voraussetzung des Rechtsverhältnisses des Getrenntlebens.

2. Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann verlangt werden, wenn die Zugewinnausgleichsforderung gefährdet ist, weil der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen durch unentgeltliche Zuwendung eines Hausgrundstücks an die gemeinsame Tochter zu vermindern beabsichtigt.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 22.11.2021, 4 UF 84/20