Versorgungsausgleichsvereinbarung nach rechtskräftiger Scheidung

Eine Vereinbarung unter geschiedenen Eheleuten, die vorbehaltene Versorgungsausgleichsansprüche viele jahre nach der Scheidung regelt und teilweise ausschließt, ist unbeschadet der allgemeinen Prüfung nach §§ 138, § 242 BGB nicht mehr dem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zuzuordnen.

Es muss daher eine Ausübungs- und Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.12.2020, 5 UF 174/19