Hat unstreitig ein Geschlechtsverkehr mit der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit stattgefunden und verweigert die im Ausland gemeinsam mit dem Kind lebende Mutter die Teilnahme an einer Abstammungsuntersuchung, kann im Einzelfall die Vaterschaft auch ohne Einholung eines Abstammungsgutachtens festzustellen sein, wenn ein Rechtshilfeersuchen aufgrund der Rechtslage im Heimatland der Mutter keine Aussicht auf Erfolg verspricht und auch sonst trotz des (unsubstantiierten) Einwands von Mehrverkehr keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft des Antragstellers bestehen.
OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 17.10.2022, 6 UF 68/22