Festsetzung des Pfändungsschutzkontos

1. Erfolgen nach Kontopfändung ständig in der Höhe schwankende Lohnzahlungen auf das Pfändungsschutzkonto, ohne dass auch bei dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung ausgebracht wurde, muss nicht für jeden Monat eine individuelle Pfändungsfreigabe beantragt werden.

2. Stattdessen kommt in Betracht, einen auf Dauer angelegten pfändungsfreien Betrag zu bestimmen, der sich an den höheren oder auch höchsten Lohnzahlungen an den Schuldner orientiert.

AG Norderstedt, Beschluss v. 11.10.2021, 68 M 2057/18