Beilackierungskosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn besondere Maßnahmen sich bei der Lackierung als tatsächlich notwendig erweisen (). Weist das Fahrzeug jedoch – als Besonderheit eine Metalliclackierung und hier mit der weiteren Besonderheit einer Metalliclackierung mit Brillanteffekt auf, ist eine Beilackierung üblicherweise zwingend erforderlich ( , Urteil v. 28.03.2017, 26 U 72/16. , Urteil v. 13.09.2017, 8 O 451/16)
Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) können nicht ersetzt verlangt beansprucht werden, wenn sich innerhalb eines Radius von 20 km vom Wohnort Fachwerkstätten befinden, die keine UPE-Aufschläge erheben.
Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten regelmäßig für die Dauer der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer, einer angemessenen Überlegungsfrist sowie für den Zeitraum bis zur Vorlage des Gutachtens zu.
OLG München, Endurteil v. 24.3.2021, 10 U 6761/19