Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

Beilackierungskosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn besondere Maßnahmen sich bei der Lackierung als tatsächlich notwendig erweisen (OLG Hamm, Urteil v. 28.03.2017,  26 U 72/16). Weist das Fahrzeug jedoch – als Besonderheit eine Metalliclackierung und hier mit der weiteren Besonderheit einer Metalliclackierung mit Brillanteffekt auf, ist eine Beilackierung üblicherweise zwingend erforderlich ( LG Aachen, Urteil v. 13.09.2017,  8 O 451/16).

Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) können nicht ersetzt verlangt beansprucht werden, wenn sich innerhalb eines Radius von 20 km vom Wohnort Fachwerkstätten befinden, die keine UPE-Aufschläge erheben.

Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten regelmäßig für die Dauer der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer, einer angemessenen Überlegungsfrist sowie für den Zeitraum bis zur Vorlage des Gutachtens zu.

OLG München, Endurteil v. 24.3.2021, 10 U 6761/19