Verkehrsunfall: Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung – freiberufliche Krankengymnastin

Dem Geschädigten, dem nach erlittener Verletzung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und der deshalb berechtigterweise seine Arbeitsunfähigkeit annimmt und deshalb nicht arbeitet, kann hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden (Gewinnentgang) entstehen. Anderes kann gelten, wenn eine ärztliche Bescheinigung in für den Geschädigten deutlich erkennbarer Weise unzutreffend ist, etwa weil sie auf unwahren eigenen Angaben des Geschädigten gegenüber dem Arzt beruht, oder ein Gefälligkeitsattest vorliegt.

Ersatzfähig ist nicht der entgangene Umsatz, sondern der entgangene Gewinn.

OLG Nürnberg, Endurteil v. 5.11.2020, 13 U 2653/18