Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens bei wechselnden Verhältnissen

Der Stundensatz einer Haushaltshilfe kann regelmäßig auf der Basis der mittleren Bruttogehälter des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) geschätzt werden. Er kann aktuell 12,00 Euro netto betragen.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.4.2021, 1 U 38/20

Hinweis: Bei Personenschäden aufgrund von Verkehrsunfällen liegt bei einer der verletzten haushaltsführenden Person eine Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung vor. Die Bemessung des auszugleichenden Haushaltsführungsschadens hat sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des betroffenen Haushalts zu richten. Diese sind vom Geschädigten oder auch seinen Angehörigen im Einzelnen darzulegen. Die Aufteilung der Hausarbeit bestimmt sich grundsätzlich nach der in der Familie der Verletzten vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung bzw. dort gelebten Praxis (siehe auch OLG Celle, Urteil vom 26.6.201914 U 154/18).

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