Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells bei Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung

Gemäß § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein gerichtlich gebilligter Vergleich zum Umgang zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.…

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Berücksichtigung der Betreuungskonzepte im Sorgerechtsverfahren

1. Bei der Gesamtabwägung der Kindeswohlkriterien in einem sorgerechtlichen Verfahren finden insbesondere auch die von den Eltern erstrebten Betreuungskonzepte Berücksichtigung. 2. Infolge eines sorgerechtlichen Beschlusses kann durch Entscheidung des durch…

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