Anerkenntnis am Unfallort
1. Die Erklärung eines Unfallbeteiligten am Unfallort, er habe das andere Fahrzeug „übersehen und trage die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall“ stellt mangels erforderlichen Rechtsbindungswillens kein (deklaratorisches) Anerkenntnis dar. 2.…