Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden beim Auffahrunfall
1. Gegen den Auffahrenden spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die gegen die Typizität des Geschehens sprechen.2. Auch im Falle eines Kettenauffahrunfalls kann nach…