Corona erlaubt keine einseitige Abweichung von gerichtlicher Umgangsregelung

1. Von einem gerichtlich geregelten Umgang darf ein Elternteil nicht einseitig abweichen. 2. Ein durch Beschluss des Familiengerichts geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende (Eil-)Entscheidung des Familiengerichts…

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