Neue Regeln zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021
Das Pfändungsschutzkonto, auch „P-Konto“ genannt, eröffnet Inhaber/innen eines Zahlungskontos ein unbürokratisches Verfahren, um während der Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu behalten, u.a. zur Begleichung von Kosten…