Zugewinn: Widersprüchlicher Vortrag zum Eigentum
1. Es liegt ein Fall des nach § 242 BGB verbotenen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) vor, wenn im Zugewinnausgleichsverfahren gemeinschaftliches Eigentum behauptet und im nachfolgenden Verfahren betreffend die…