Erwachsenenadoption – Änderung des Vornamens des Anzunehmenden
§ 1767 BGB verweist ohne Einschränkung auch auf die Bestimmung des § 1757 Abs. 3 BGBt. Die Vorschriften über die Annahme von Volljährigen enthalten spezielle Regelungen zu den namensrechtlichen Folgen…
