Berücksichtigung von Renovierungskosten als (vorweggenommene) Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
1. Renovierungskosten, die nach tatsächlichem Auszug des Mieters getätigt werden, können grundsätzlich als (vorweggenommene) Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie im Hinblick auf eine vom Steuerpflichtigen beabsichtigte Anschlussvermietung getätigt werden. 2.…