Keine Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist mangels ordnungsgemäßer Zustellung des Bußgeldbescheides
1. Zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist bedarf es des Erlasses und der Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Zustellung kann dabei nur an den Ort erfolgen, an dem der Betroffene tatsächlich wohnt. 2.…