Darlegungslast bei fiktiver Abrechnung nach durchgeführter Reparatur
Rechnet der Kläger den Reparaturaufwand nach vollständiger und fachgerechter Reparatur fiktiv in Höhe von rund 10.000 Euro ab und behauptet der Beklagte demgegenüber ins Blaue hinein Reparaturkosten von lediglich 5.000…
