Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen im Familienrecht
Nach §§ 30 Abs. 1 FamFG, 406 Abs. 2 ZPO ist das Befangenheitsgesuch vor der Vernehmung des Sachverständigen zu stellen; spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Beschlusses…
