Pfändungsfreigrenzen ändern sich zum 1.7.2021
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (=Nettoeinkommen des Schuldners), die vom 1.7.2021 bis 30.6.2022 gelten, wurden am 10.5.2021 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 1.7.2021 monatlich 1.252,64 Euro.…