Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen Rufbereitschaft eines in Notaufnahme tätigen Arztes

1. Allein die mit nächtlicher Rufbereitschaft an Wochenenden und im Urlaub verbundene leitende ärztliche Funktion in der zentralen Notaufnahme eines Klinikums mit Schwerpunktversorgung rechtfertigt ein Absehen von einem bußgeldrechtlichen Regelfahrverbot…

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Geltung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ im finanzgerichtlichen Verfahren, aber….

Das Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) ist kein Strafprozess. Es richtet sich nach der FGO. Dies gilt auch insoweit, als das FG im Rahmen der Prüfung der Festsetzung von Hinterziehungszinsen…

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