Anwaltliche Beiordnung im Verfahren gemäß § 1626a Abs. 2 Satz 2 BGB
Eine anwaltliche Beiordnung im vereinfachten Sorgeverfahren ist jedenfalls dann angezeigt, wenn aufgrund von Einwänden des anderen Elternteils oder sonst bekannter Gründe die gesetzliche Vermutung des § 1626a Abs. 2 S.…