1. Ein Einbiegen in eine Hofeinfahrt von einer Landstraße ohne doppelte Rückschau stellt einen Verstoß gegen § dar. 1 Satz 4 Hs. 1 StVO
2. Für das Unterlassen des rechtzeitigen Einsatzes des Fahrtrichtungsanzeigers entgegen spricht zudem ein Anscheinsbeweis. 1 Satz 1 StVO
3. Beim Einbiegen in eine Hofeinfahrt von einer Landstraße ist weiterhin zu beachten. 5 StVO
4. Eine unklare Verkehrslage im Sinne des liegt vor, wenn der Überholende nach den objektiv gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf. Allein eine Verringerung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus. 1 StVO
OLG Hamm, Urteil v. 3.12.2021, 7 U 33/20