Keine Unterrichtungspflicht der Ehegatten nach Scheitern der Ehe
1. Der aus § 1353 Absatz 1 Satz 2 BGB hergeleitete Anspruch auf Unterrichtung über vermögensrechtliche Belange, dessen beharrliche und grundlose Nichterfüllung mit der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach §§…