Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer durch unzutreffende Steueranmeldungen
Bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO handelt es sich um ein Erfolgsdelikt. Danach tritt die Vollendung der Tat erst dann ein, wenn der Täter durch…