Beendigung amtswegig eingeleiteter Umgangssache durch Antragsrücknahme
1. Amtswegig eingeleitete Umgangssachen nach § 1684 BGB können nicht durch Antragsrücknahme beendet werden. 2. Haben sich die Eltern auf die Modifizierung einer bestehenden Umgangsregelung verständigt, hat das Familiengericht die…